Beurlaubung

Sollte es vorkommen, dass Ihr Kind einmal aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt

werden muss, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres können schriftlich

oder mündlich mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes abgesprochen werden.

Eine Beurlaubung darüber hinaus muss in jedem Fall bei der Schulleitung beantragt

werden. “ Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht

beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die

Schulleiterin oder der Schulleiter.“ (ASchO § 10)

Formular Antrag auf Beurlaubung: Antrag_auf_Beurlaubung_fuer_Schueler_innen, GGS Poll