Sollte es vorkommen, dass Ihr Kind einmal aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt
werden muss, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres können schriftlich
oder mündlich mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes abgesprochen werden.
Eine Beurlaubung darüber hinaus muss in jedem Fall bei der Schulleitung beantragt
werden. “ Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht
beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die
Schulleiterin oder der Schulleiter.“ (ASchO § 10)
Formular Antrag auf Beurlaubung: Antrag_auf_Beurlaubung_fuer_Schueler_innen, GGS Poll