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Elternmitwirkung

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Vertreter. Die stellvertretenden Vorsitzenden können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft wird die Schulleitung eingeladen.

Wahlergebnisse Schuljahr 2025/2026

Vorsitzende der Schulpflegschaft: N.N.  Stellv. Vorsitzende der Schulpflegschaft: N.N.

Geschäfts- und Wahlordnung:  Geschäfts und Wahlordnung GGS Poll-IV    

 

Die Schulkonferenz entscheidet über alle wichtigen Belange in der Schule.

Sie setzt sich aus sechs Elternvertretern und sechs LehrerInnen zusammen.

Die Schulleiterin hat den Vorsitz und in der Regel kein Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme der Schulleitung.

Vertreter der Schulkonferenz im Schuljahr 2025/ 2026:

Vorsitzende:  Frau Schöpe

ElternvertreterInnen:  N.N. 

LehrerInnen: Frau Altenkemper, Frau Cousin, Frau Giesen, Frau Jankowsky, Frau Kurzawa, Frau Thimm

Geschäfts- und Wahlordnung: Geschäfts und Wahlordnung GGS Poll-IV

 

 

Ergebnisse von Elternumfragen an der GGS Poll:

Umfrage Distanzlernen Juni 2020

Elterumfrage Frühjahr 2020

Elternumfrage Frühjahr 2019

Schulpflegschaftsumfrage 2016