Beurlaubung

Sollte es vorkommen, dass Ihr Kind einmal aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden muss, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres können – schriftlich oder mündlich – bei der Klassenleitung beantragt werden.
Eine Beurlaubung darüber hinaus, muss grundsätzlich über der Schulleitung erfolgen.

“ Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht

beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die

Schulleiterin oder der Schulleiter.“ (ASchO § 10)

Formular Antrag auf Beurlaubung: Antrag_auf_Beurlaubung_fuer_Schueler_innen, GGS Poll